Vielleicht hat es der ein oder andere schon mitbekommen: Ab 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung° (EU-DSGVO) in Kraft. Datenschutz wird nun erstmalig europaweit einheitlich geregelt. Die Verordnung enthält u.a. Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
BIN ICH BETROFFEN?
Vermutlich JA! Die neue Verordnung betrifft nicht nur Shop-Betreiber oder große Konzerne, sondern wirklich JEDES UNTERNEHMEN, das im Internet aktiv ist: Kundendaten, Newsletter, Werbemails, Facebook Werbung, die eigene Datenschutzerklärung – all das und mehr ändert sich durch die Neuregelung in den kommenden Wochen.
Die neue DSGVO gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind. Auch außereuropäische Unternehmen müssen sich an die neuen Regelungen halten, wenn sie 1) eine Niederlassung in der EU haben oder 2) personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
WAS KANN ICH TUN?
Udo würde sagen: Keine Panik auf der Titanic! Wir empfehlen euch, eure Website, Blog etc. von einem Fachanwalt für Datenschutz wie zum Beispiel Cornelius Matutis aus Potsdam° genau prüfen zu lassen. Der Experte beleuchtet alle datenschutzrelevanten Bereiche und fertigt ein individuelles anwaltliches Gutachten mit Hinblick auf die EU-DSGVO an.
Nach der anwaltlichen Prüfung kennt ihr den datenschutzrechtlichen Stand eures Unternehmens, könnt entspannen oder ggf. nochmal schnell anpacken bis die Frist zum 25. Mai 2018 verlischt. Sollte es technischen Änderungsbedarf geben, helfen wir euch gern bei der Umstezung. Um auf Nummer sicher zugehen, erfolgt am Ende eine letzte anwaltliche Prüfung°. Et voilà, fertig!
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