Im langjährigen Verfahren um den Schriftzug “HappyGoLuckyHearts” des Berliner Happy Go Lucky Hotel & Hostel hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 31. März 2023 entschieden, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin unanfechtbar zurückgewiesen wird. Damit schlossen sich die drei Richter vom OVG dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Juni 2020 an, das sich vorher der Verfügung des Bezirksamts Charlottenburg vom 08.06.2016 angeschlossen hatte, wonach das bunte Kunstwerk vom irischen Künstlers Dom Browne in beige oder grau wie die Nachbarhäuser überstrichen werden soll. Der Eigentümer des Gebäudes, Alexander Skora, hat bis zum 8. Mai 2023 Zeit mitzuteilen, ob er die Fassadenbemalung entfernen will, ansonsten wird das Kunstwerk durch eine von der Stadt Berlin beauftragten Firma vernichtet. Die Kosten dafür soll der Eigentümer tragen.
Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg begründeten den Beschluss vom 31. März 2023 wie folgt: „Mit Blick auf die Fassadengestaltung lägen hier Unlustgefühle hervorrufende krasse Gegensätzlichkeiten und Widersprüche im Erscheinungsbild des bebauten Gebietes vor, die bei einem nicht unbeträchtlichen, in durchschnittlichem Maße für gestalterische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter anhaltenden Protest auslösen würden.“
Dem Ganzen geht ein streitiges Verfahren aus dem Jahr 2016 voran, wo Gebäudeeigentümer Alexander Skora aufgefordert wurde, das Kunstwerk am Happy Go Lucky Hotel & Hostel entfernen zu lassen – nur wenige Wochen nach der erneuten Bemalung. Denn schon 2012 wurde das orangefarbene Gebäude mit einzelnen Smileys gestrichen. „Weil man noch immer den Namen des alten Hotels lesen konnte, haben wir dann in derselben Größe unseren Namen angebracht“, erzählt Alexander Skora. Bereits damals hatte es Ärger gegeben. Das Ordnungsamt sah im Schriftzug eine nicht genehmigte Werbung und ordnete eine Neugestaltung an. Skora legte Widerspruch ein, zog vor Gericht, aber die Fassade musste umgestaltet werden. Dafür sorgte dann 2016 der irische Künstler in Form eines bunten Kunstwerks. Aber auch diese Fassadengestaltung gefiel dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nicht, obwohl dann als “Vergleich” versucht wurde, den Eigentümer per Eintrag im Grundbuch zur Denkmal ähnlichen Pflege des Kunstwerks unter voller Kostentragung in regelmässigen Abständen nach Gutachtenlage zu zwingen.
Mit dem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist damit auch keine Berufung mehr gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen. Nun hat aber das Kunstwerk am Stuttgarter Platz 17 seit einiger Zeit einen neuen Besitzer. Der US-Amerikaner Alan Wolan, CEO von GoGorillaMedia.com, hat alle Verwertungsrechte an dem Kunstwerk von Dom Browne erworben, ähnlich wie andere Sammler weltweit Murals von dem internationalen Künstler Banksy gekauft haben. “Sollte das im Besitz und Eigentum von Alan Wolan befindliche Kunstwerk durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf überstrichen werden, wird dieser dagegen rechtliche Schritte einleiten und Schadenersatz vom Land Berlin und der ausführenden Firma fordern – auch vor amerikanischen Gerichten in New York und Los Angeles, wo man nicht so provinziell denkt und handelt wie in Berlin,” sagt Alexander Skora.
Das Kunstwerk des irischen Künstlers Dom Browne ist bereits weit über die Hauptstadt hin bekannt. Die bunte Fassade des Happy Go Lucky Hotel & Hostel ist ein beliebtes Fotomotiv für Berliner und Berlinbesucher. In einer Sonderbeilage des Berliner Kulturmagazins ZITTY wurde es einst als Symbol Berliner Freiheit betitelt. Aufgenommen von einer Leserin, für die das Kunstwerk in Berlin für Weltoffenheit, Toleranz und dem Freiheitsgefühl kurz nach dem Mauerfall 1989 steht.
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